Home      Blog      Kontakt

Arbeitssicherheit

>> Die Sicherheit aller Beschäftigten bei der Arbeit ist Bestandteil des Arbeitsschutzes im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes. Hier gilt es Maßnahmen und Vorkehrungen zu treffen, um Unfälle oder arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu vermeiden. Unfälle oder auch berufsbedingte Krankheiten können Unternehmen viel Geld kosten. Im Sinne der Produktivität und Qualität der Arbeit ist Arbeitssicherheit von besonderem Interesse und unverzichtbar.

>> Der Gesetzgeber hat in den letzten Jahren die Ansprüche an den Arbeitsschutz, den Brandschutz und die Produktsicherheit stetig erhöht. Eine Vielzahl von Gesetzen, Vorschriften, Verordnungen, Richtlinien und Normen fordert insbesondere die sichere Gestaltung von Arbeitsplätzen, Maschinen, Anlagen und Arbeitsmitteln. Dazu kommen spezielle Themen wie Umgang mit Gefahrstoffen, vorbeugender Brandschutz und Explosionsschutz.

>> Die Verantwortung für den Arbeitsschutz trägt insbesondere der Unternehmer / die Unternehmerin. Doch auch Vorgesetzte tragen Verantwortung für ihre Mitarbeiter/innen und können im Falle eines Unfalls rechtlich belangt werden.

Gefährdungsbeurteilung

>> Die Gefährdungsbeurteilung ist die Grundlage aller arbeitsschutztechnischen Maßnahmen. Anhand der Gefährdungsbeurteilung werden z. B. technische Schutzmaßnahmen oder Schulungsbedarf festgelegt. Eine Gefährdungsbeurteilung kann aufgrund verschiedener Betrachtungsweisen sehr subjektiv sein. Daher sollten an einer Gefährdungsbeurteilung immer mehrere Personen beteiligt sein, insbesondere die betroffenen Mitarbeiter/innen, die Vorgesetzten und eine Person mit Fachkenntnissen aus dem Arbeitsschutz.

Mitarbeiter Unterweisung

>> Unterweisungen dienen der Wissensvermittlung an die Mitarbeiter/innen. Nur wer die Gefahren kennt und weiß, wie man sich dagegen schützt, kann effektiv und sicher arbeiten. Unterweisungen können vor Ort, im Schulungsraum, in Einzelgesprächen oder auch mit Hilfe von softwaregestützten Programen durchgeführt werden. Wichtig ist, dass die unterwiesenen Personen die Unterweisung auch verstanden haben.

>> Unterweisungen, die haften bleiben. Idealerweise führen die Vorgesetzten selbst die Unterweisungen durch. Vielfach fehlen ihnen allerdings spezielle Kenntnisse im Bereich Arbeitssicherheit / Brandschutz oder sie sind nicht in der Lage, ihr Wissen weiter zu geben. Effektive, informative, interessante, und spannende Unterweisungen sind ein Baustein für lebendigen Arbeitsschutz. Dabei ist eine Medienpräsentation sicherlich hilfreich, doch der Lerneffekt steigt insbesondere bei einem lebendigen Vortrag.

Eine effektive Unterweisung mehrerer Personen in einem Raum kann z. B.  so aussehen:
• Gezielte Thematisierung
• Möglichst nicht vom Thema abweichen
• Erregung von Aufmerksamkeit durch gezielte Fragestellungen an die Teilnehmer
• Fallbeispiele
• Gezielter und maßvoller Einsatz von Folien / Präsentationen – nur Schlagworte oder prägnante Sätze
• Fragestellung der Teilnehmer zulassen

Arbeitssicherheit / 12.03.19

Neue Branchenregel: DGUV Regel 101-603 – Branche Abbruch und Rückbau

Es gibt eine neue Branchenregel für das Arbeiten im Bereich Abbau und Rückbau. Die DGUV Regel 101-603 gibt einen Überblick über die wichtigsten staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Arbeits-schutzbestimmungen, Gefährdungen und präventive Maßnahmen.

 

mehr lesen…

Brandschutz / 19.03.19

Brandwarnanlage nach DIN VDE 0826-2

Was fehlt bisher zwischen einer Rauchwarn-, Hausalarm- und einer Brandmeldeanlage? Es ist die Brand-warnanlage (BWA) – manchmal auch Branderkennungsanlage (BEKA) genannt.Die Brandwarnanlage füllt die Lücke zwischen kostenintensiven Brandmeldeanlagen…

 

mehr lesen…

Rainer Harmsen
Nordring 7A
48465 Schüttorf
Mobil: 01520-6029003
harmsen-arbeitsschutz@kabelmail.de

Fachkraft für Arbeitsssicherheit
Brandschutzbeauftragter
Fachplaner Brandschutz
Gefahrgut Beauftragter – SiGeKo

Impressum

Datenschutz